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Monday, January 09, 2006

Der deutsche "Rechtsstaat"
07:02 PM

Ihr alter deutscher faschistischer Rechtsstaat http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:1936NurembergRally.jpg

Der rote Faden des faschistischen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes verbindet fest zwei deutsche Staaten, zwei Epochen….

 
Ihr moderner deutscher faschistischer Rechtsstaat:

 
1. Meine zweite Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 22.12.2004 gegen §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und gegen §10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes  (erster Einbürgerungsantrag vom 1. April 2002) und gegen den Anwaltszwang  (140 Seiten) wird vor dem EGMR, AZ: 1329/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.


 
2. Meine dritte Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 29.07.2005 gegen §8 Abs. 2 und gegen §10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und gegen den Anwaltszwang  (50 Seiten) wird vor dem EGMR, AZ: 1329/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

3. Meine sechste Verfassungsbeschwerde vom 07.09.2005 wegen der Verleihung mir der deutschen Staatsangehörigkeit als eine Entschädigung für die getöteten von deutschen Soldaten im zweiten Weltkrieg meiner zweien Großvaters und gegen den Anwaltszwang (35 Seiten) wird vor dem Bundesverfassungsgericht, AZ: 2 BvR 1582/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

4. Meine siebte Verfassungsbeschwerde vom 14.11.2005 wegen der Zulassung der Ausländer mit ständigem Aufenthaltsrecht  (Niederlassungserlaubnis) zur Bundestagwahlen und gegen den Anwaltszwang (42 Seiten) wird vor dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1965/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

5. Meine achte Verfassungsbeschwerde vom 16.11.2005 gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln und der Einbürgerungsbehörde Köln, gegen die fehlenden gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von den Einbürgerungsanträgen und gegen den Anwaltszwang (49 Seiten) wird vor dem Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2023/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

6. Meine Feststellungsklage vom 18.04.2005 wegen dem Rausnehmen der Begriffe „Deutsch“, „Deutschland“ aus dem deutschen Grundgesetz und aus dem ganzen offiziellen staatlichen und amtlichen Verkehr wird vor dem Berufungsinstanz des Oberverwaltungsgerichts Berlin, AZ: OVG 11 N 132.05 verhandelt. Meine Vorschläge lauten: „Die Mitteleuropäische Bundesrepublik“,  „Die Bundesrepublik Einstein“....

 

7. Meine Feststellungsklage vom 10.08.2005 auf das Erlass eines Sterilisationsgesetzes auch für die deutschen Männer im Alter ab 12 bis 60 Lebensjahr wird vor dem Berufungsinstanz des Oberverwaltungsgerichts Berlin, AZ: OVG 11 N 133.05 verhandelt. Unverheiratete Einbürgerungsbewerber aus dritten Ländern werden vor ihrer Einbürgerung angefordert, sich sterilisieren zu lassen, als eine Hauptvorrausetzung für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

 

8. Mein zehnter Einbürgerungsantrag vom  28.04.2005 wird bei der Einbürgerungsbehörde Köln, AZ: 323-4.4 – W 13/2005 bearbeitet. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

9. Meine neunte Einbürgerungsklage vom 04.04.2005 wird vor dem Verwaltungsgericht Köln, AZ: 10 K 2033/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

10. Meine zehnte Einbürgerungsklage vom 10.08.2005 gegen die Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde Köln über meinem zehnten Einbürgerungsantrag wird vor dem Verwaltungsgericht Köln, AZ: 10 K 4806/05 verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

11. Meine zwölfte Einbürgerungsklage vom 31.08.2005 gegen die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Köln ist vom Bundesverwaltungsgericht, AZ: BVerwG 5 A 1.05 auf Grund des fehlenden bei mir eines Anwalts, auf Grund der fehlenden bei mir Postulationsfähigkeit nach §67 Abs. 1 VwGO abgewiesen. Gegen dieses Urteil habe ich meine achte Verfassungsbeschwerde eingereicht.

 

12. Auf meinen gestellten Strafantrag gegen die amtliche schriftliche Mitteilung der Juristin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln vom 09.09.2005, AZ: 3012-0727/2005 …., er sei Verbrecher, der Staat dürfe ihm aus diesem Grund die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geben, wurde von der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Beamtin….. eine Strafermittlung, AZ: 83 Js 431/05 wegen Übler Nachrede, Amtsmissbrauch eingeleitet. 

 

13. Meine Klage vom 13.12.2005 gegen die verleumderischen verbrecherlichen Handlungen der deutschen Beamtin des Rechts- und Versicherungsamts des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, die Juristin …. nach §§ 185, 186, 187, 190, 192, 188 StGB Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Falsche Verdächtigung nach §164 StGB, Strafvereitelung im Amt nach §258a StGB, Rechtsbeugung nach §339 StGB, Verfolgung Unschuldiger nach §344 StGB, Parteiverrat nach §356 StGB wird vor dem Richterdienstgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.



14. Mein Antrag vom 26.10.2005 auf die Besorgnis der Befangenheit der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln nach §21 VwVfG, §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO wird von der Staatsanwaltschaft Köln, AZ: 83 Js 431/05 geprüft.
 


15. Mein Strafantrag vom 26.10.2005 gegen die Richterin des Verwaltungsgerichts Köln….. nach §§ 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG wird von der Staatsanwaltschaft Köln, AZ: 168 Js 140/05 geprüft. 

 

16. Meine Klage vom 15.12.2005 gegen die verbrecherlichen Handlungen der deutschen Richterin des deutschen Verwaltungsgerichts Köln …. nach §§ 71 Abs. 2 GVG, 35 Abs. 2, 37 Nr. 1, 40, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, 49 LRiG, 331 Abs. 2, 333 Abs. 2, 339, 130 Abs. 2, 26-188, 185 StGB i.V.m Art. 5 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 34, Art. 97 Abs. 1, Art. 98, Art. 101 Abs. 1 S. 1, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG, §§ 25, 30 Abs. 1 Nr. 1, 35 DRiG wird vor dem Richterdienstgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Es ist noch keine Entscheidung gefallen.

 

17. Mein Antrag vom 26.10.2005 auf die Besorgnis der Befangenheit des Verwaltungsgerichts Köln nach §38 VwGO i.V.m. §41 ff. ZPO, §21 VwVfG wird von der Staatsanwaltschaft Köln, AZ: 168 Js 140/05 geprüft.

 

18. Gegen die Beklagten: die Einbürgerungsbehörde Köln des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, der Staatsangehörigkeitsdezernat der Bezirksregierung Köln, das Verwaltungsgericht Köln habe ich vor dem Landgericht Köln meine Amtshaftungsklage, AZ: 5 O 395/05 nach §46 BRRG, §§ 823 Abs. 1, 830, 831, 832, 839, 840, 841 BGB i.V.m. Art. 34 Grundgesetzes, §253 ff. ZPO auf die öffentliche Entschuldigung vor mir und auf die Erstattung des verursachten mir Schadenersatzes und Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000,00 (fünftausend) EUR für die verleumderischen gegen mich Handlungen der Beamten der Einbürgerungsbehörde des Oberbürgermeisters der Stadt Köln und der Beamten des Staatsangehörigkeitsdezernates der Bezirksregierung Köln, für die absichtliche systematische dreijahrelange rassistischbedingte Hetzerei des Verwaltungsgerichts Köln gegen mich eingelegt.

 

19. Diesen ganzen Einbürgerungsstreit führe ich seit 1. April 2002 ununterbrochen. Tausende Ihre Beamten, Richter, Juristen, Politiker, Parteien, Bundestagabgeordneten, Landtagabgeordneten beschäftigen sich mit diesem Rechtsstreit. Für diesen Rechtsstreit hat Ihr „Rechtsstaat“ bereits von mehr als 55.000,- EUR aufgewandt. Ihr „Rechtsstaat“ hat auf mich bereits von mehr als 9.000,- EUR von verschiedenen amtlichen und gerichtlichen Einbürgerungsgebühren festgesetzt, die ich nicht imstande bin, wegen meiner Armut auszuzahlen. 6 Ihre Gerichtsvollzieher betreiben von mir diese Schulden und verschaffen damit noch mehr Aufwand Ihrem „Rechtsstaat“. Für die Einbürgerungsgebühren aus dem Jahr 2002 ist bereits die Verjährung eingetreten. Meine Einbürgerungsanträge und diesbezüglich Beschwerden bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde ich bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen.

 

20. Ohne einen deutschen Personalausweis gibt mir keiner Arbeitgeber einen Arbeitsplatz. In 9 „deutschen“ Jahren habe ich keinen Cent von Steuern ausbezahlt, hat mir Ihr Staat 9x12=108x660 EUR = 71.280,00 EUR Sozialhilfe + 16.000,00 EUR Ausbildung geleistet und +18.000,00 EUR dazu diesen Rechtsstreitschaden für die gerichtliche und amtliche Tätigkeit des Staates in diesem Rechtsstreit..., insgesamt 105.280,00 EUR! Gleiche geschieht mit jedem Ausländer in Deutschland. Sie sind die Deutschen Geisteskrank, faschistisch und Idioten! Nicht ich bin!

 

21. Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit und das steht ganz fest, Sie geben mir keine! Aber darunter erleiden nur Ihre Mitmenschen und werden noch mehr erleiden…. Machen Sie sich keine Hoffnung, dass ich aufgebe!

 

22. Falls mir Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliehen wird, werde ich in der Schweiz, in Monaco das politische Asyl gegen Ihr rassistisches Deutschland, gegen das rassistische deutsche Volk, gegen Ihre totale rassistische Ausländerhetzerei in Ihrem deutschen „Rechtsstaat“ erbitten…. Aus der Schweiz, aus Monaco werde ich nach §14 StAG meine Einbürgerung in Ihren deutschen Staatsverband weiter bis zum Jahr 2062 ununterbrochen bestreiten.

 

23. Meine wissenschaftliche Doktorarbeit:  „§8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Fremdkörper in dem deutschen Recht“ kommt sicher voran. Der geltende §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes lautet:  ein Ausländer muss imstande sein, sich und seine Angehörigen zu ernähren.  Der wurde im Jahr 1912 von der National-Sozialistischen Partei eingeführt und im Jahr 1935 vom Adolf Hitler noch einmal bestätigt.

 

24. Mein Buch  „Deutschen geboren aus!“ darf  kein Verlag in Deutschland veröffentlichen. Die geltende staatliche „Deutscherrassebewahrungspolitik“  führt bloß zur Ausgeburt der deutschen Nation,  zur Mutation eines Deutschen…. Man muss die Rassenmischung, die Blutmischung machen….  Meine Rassenmischungstheorie wird von allen Deutschen ohne Diskussion wie die verbrannten von ihnen verrückten Einsteinstheorien.... kategorisch abgelehnt. Mehr als 50 verschiedenen deutschen Forums http1, http2, http3, http4, http5, http6, http7, …. haben meinen Zugang sofort gesperrt.

 

25. Mit großem Vergnügen habe ich den Film „Der Untergang“ zugeschaut. Allerdings die Lehre dieses Mannes ist in seinem §8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4  StAG für die Ewigkeit fest geblieben….

 
Der deutsche Schriftsteller Paul Wolf

 
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte….
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen….
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten….
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter….
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal….




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